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Lexikon
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist die Genehmigung der örtlichen Baubehörde zur Durchführung einer Baumaßnahme. Eine Baugenehmigung ist entsprechend den Landesbauordnungen befristet gültig und gebührenpflichtig. Die Genehmigung muss am Bau öffentlich kenntlich gemacht werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser in einem erschlossenen Baugebiet ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Der Bauherr muß hier lediglich anzeigen, dass er bauen will und dass er sich an die vorgegebenen Baunormen und Vorschriften hält.