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Lexikon
Bausparförderung
seit 01.01.1996 gelten folgende Regelungen:Der Sonderausgabenabzug für die Beiträge fällt weg. Die Höchstbeträge für begünstigte Prämienzahlungen wurden auf 1.000,-- DM für Ledige und 2.000,-- DM für Verheiratete festgesetzt. Die Einkommensgrenzen liegen bei 50.000,- DM für Ledige und 100.000,- DM für Verheiratete.