
Leider können wir Ihnen für die von Ihnen gewählten Angaben derzeit keinen passenden Zinssatz aus unserer Datenbank anbieten.
Vielleicht möchten Sie Ihre Angaben noch einmal anpassen?
Vielleicht möchten Sie Ihre Angaben noch einmal anpassen?
Leider konnten wir Ihre Anfrage nicht an unsere Finanzierungsspezialisten übertragen, möglicherweise bestehen zurzeit Serverprobleme.
Leider können wir Ihnen für die von Ihnen gewählte Konstellation derzeit keinen passenden Zinssatz aus unserer Datenbank anbieten. Gerne besprechen unsere Finanzierungsberater die für Sie optimale Finanzierungsstruktur mit Ihnen, um Ihnen dennoch eine attraktive Baufinanzierungslösung anbieten zu können. Dazu benötigen wir ausführlichere Informationen zu Ihrem Finanzierungsvorhaben - bitte stellen Sie bei Interesse hier eine entsprechende Finanzierungsanfrage.
Ihre Anfrage wurde erfolgreich an unsere Finanzierungsspezialisten übermittelt.
Diese setzen sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung!
Diese setzen sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung!
Lexikon
Einfriedung
Einfriedung meint das, was zum Schutz eines Grundstückes vor Störungen von außen errichtet wird.Einfriedungen sind baugenehmigungspflichtig. Die bauliche Anlage, die als Einfriedung gelten soll,darf nur diesen Zweck erfüllen. Eine Garagenwand kann nicht als Einfriedung geltend gemacht werden.Bauliche Maßnahmen, die durchbrochen sind, sind bis zu einer Höhe von 1,5m nicht baugenehmigungsplichtig.Für natürlich gewachsene Einfriedungen, wie Hecken z.B. gilt diese Grenze nicht.