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Lexikon
Sondernutzungsrecht
Die Sondernutzungsrechte werden in der Teilungserklärung genannt. Durch diese Bestimmung bekommenSondereigentümer das alleinige Nutzungsrecht für Teile des Gemeinschaftseigentums eingeräumt.Die Wohnungseigentümer dürfen nach § 15I WEG den Gebauch des Gemeinschaftseigentums durch Vereinbarungenregeln. Dies betrifft z.B. die Nutzung der PKW-Stellplätze, des Gartens, der Hausfassade als Werbefläche etc.Sondernutzungsrechte sind im Grundbuch eingetragen und somit ersichtlich.