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Spekulationsgewinn

Spekulationsgewinn kann aus Spekulationsgeschäften resultieren.Es liegt ein Spekulationsgeschäft vor,wenn eine Immobilie innerhalb von bis zu zwei Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft wird.Der Gewinn oderVerlust eines solchen Geschäftes wird aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Veräußerungspreis undWerbungskosten ermittelt. Er kann erhöht werden, wenn es Abschreibungen innerhalb der Spekulationsfrist gibt.Der Spekulationsgewinn muß versteuert werden, wenn er über DM 1000 im Kalenderjahr überschreitet.Ein Spekulationsgewinn kann mit einem Verlust (nur Spekulationsverlust) ausgeglichen werden, wenn beideaus dem gleichen Jahr stammen.
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