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Lexikon
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Damit ein neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann, muß vom Finanzamt eineUnbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.Mit dieser wird bestätigt, dass der neue Eigentümer dieGrunderwerbsteuer entweder bezahlt hat, von der Steuer befreit wurde, ihm die Steuer gestundet wurde, odersonstige Regelungen getroffen wurden.Gegen die Eintragung liegen somit keine steuerlichen Bedenken vor.